Laden Sie bitte hier die entsprechenden Grabmalanträge herunter.

Unsere Kreuze gelten aufgrund des verwendeten Materials als Grabmal und bedürfen u.U. einer vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde. Beachten Sie daher bitte die jeweils geltende Friedhofsverordnung, ob ein Grabmalantrag zu stellen ist und ob dieser formlos oder mit einem bestimmten Formular der Gemeinde einzureichen ist.

 

Manche Friedhöfe verzichten mittlerweile bei unseren Kreuzen auf eine Grabmalgenehmigung , da die Kreuze so aussehen wie Holzkreuze und auch vom Gewicht ähnlich sind. Fragen Sie einfach bei Ihrer Friedhofsverwaltung nach.

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